[06.07.2018]
Ortenau. 3,2 Millionen Euro Fördergelder aus dem sogenannten Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis.
Das ermöglicht ihnen, zentrale Projekte für die Zukunft umzusetzen, so leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Attraktivität des Standortes Ortenau“; erklärt Landrat Frank Scherer.
Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen, die Erschließung von Gewerbegebieten oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können.
Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.