Bäume und Sträucher jetzt prüfen

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[30.1.2005]
Ortenaukreis. Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer sollten jetzt Bäume und Sträucher auf ihre Standfestigkeit überprüfen, um erforderliche Pflegeschnitte oder Rodungen im gesetzlich zulässigen Zeitraum vornehmen zu können. Das Landratsamt Ortenaukreis weist darauf hin, dass entsprechende Pflegemaßnahmen nur noch bis zum 28. Februar zulässig sind.


Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres sind diese Maßnahmen nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg nicht möglich. Zum allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren verbietet das Gesetz in dieser Zeit Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören.

Dennoch stellen immer wieder Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei der Naturschutzbehörde den Antrag, ihnen für solche Arbeiten im Verbotszeitraum eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Abgesehen davon, dass eine solche Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig ist, kann die Naturschutzbehörde den Anträgen nicht immer entsprechen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis dringend allen Grundstückseigentümern, ihre Bäume und Hecken auf Standsicherheit jetzt zu prüfen.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Hier sind ganzjährig alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. Im Zweifelsfall berät Sie die untere Naturschutzbehörde gerne (Tel.: 0781/805-1222).

Text: Landratsamt Ortenaukreis

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