Innovative Unternehmen können bis Ende August Förderanträge einreichen

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[16.06.2022]
Ortenau. Das Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass innovations- und investitionsbereite Unternehmen im Ländlichen Raum bis zum 31. August 2022 Anträge für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ über ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung beim Regierungspräsidium Freiburg stellen können.

Auch in der aktuellen Tranche der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für umfassende Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe in Baden-Württemberg mit dem Potential zur Technologieführerschaft Zuschüsse aus Landes- und EU-Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

Bereits 15 Betriebe aus der Ortenau haben seit dem Start des Förderprogramms in 2014 umfassende Zuschüsse für zukunftsweisende Projekte erhalten. Gefördert werden Gebäude-, Maschinen- und Anlageninvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder vorhandener eigener Produkte und Dienstleistungen. Sie können einen Zuschuss zwischen mindestens 200.000 Euro und höchstens 400.000 Euro erhalten.

Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden interessierte Unternehmen auf der Internetseite des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter folgendem Direktlink:
https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/spitze-auf-dem-land-technologiefuehrer-fuer-baden-wuerttemberg/

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