Geplante Schließungen von Notfallpraxen gefährden medizinische Versorgung

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[18.10.2024]
Ortenau. Die erneuten Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), weitere Notfallpraxen im Land zu schließen, sorgen für erheblichen Unmut bei den Landräten. In einem gemeinsamen Schreiben an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha äußern sie scharfe Kritik an der unkoordinierten Schwächung der ambulanten Notfallversorgung, die ihrer Meinung nach die medizinische Versorgung vor Ort ernsthaft gefährdet.

Die Landräte sehen in den Schließungsplänen der KVBW eine dramatische Verschlechterung der Notfallversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. „Die KVBW ignoriert die Realität vor Ort“, so die Kreischefs. Auch Frank Scherer, Landrat des Ortenaukreises, unterstützt die Initiative und fordert einen ernsthaften Dialog zwischen allen Beteiligten. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die KVBW tun und lassen kann, was sie will“, lautet der klare Appell der Landräte.

Würden die Schließungspläne umgesetzt, werde es Notfallpraxen geben, die für 400.000 und mehr Menschen zuständig sind, weil die Bevölkerungsdichte nicht berücksichtigt wird. Fahrzeiten von höchstens 30 bzw. 45 Minuten unterstellen, dass jeder über einen Pkw verfügt und ohne Verkehrsstörung zur Notfallpraxis gelangt. Die Folge: Noch längere Wartezeiten in den ohnehin überfüllten Notaufnahmen der Krankenhäuser und eine zunehmende Überlastung des Rettungsdienstes. Besonders alarmierend: Bereits jetzt fehlen landesweit rund 1.000 Hausärzte, und die Situation droht sich weiter zu verschärfen, da viele Mediziner kurz vor dem Ruhestand stehen. Vor allem bei Kinderärzten spiegelt die KVBW-Planung nicht die tatsächlichen Versorgungsengpässe wider, was die Lage zusätzlich verschlimmert.

Die Landräte fordern daher eine offene und konstruktive Zusammenarbeit. „Es geht nicht um ständige Kürzungen, sondern um eine sinnvolle Weiterentwicklung der Angebote“, heißt es in dem Schreiben. Kritisiert wird, dass die KVBW erneut Entscheidungen trifft, ohne die Landkreise, Städte und Gemeinden oder die Krankenhäuser und den Rettungsdienst als Mitverantwortliche in der medizinischen Notfallversorgung beteiligt zu haben, und sie vor vollendete Tatsachen stellt.

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