[07.12.2024]
Ortenau. In der zweiten Aprilhälfte 2024 haben Spätfröste im Ortenaukreis erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Um die betroffenen Betriebe zu unterstützen, stellt die Europäische Union Mittel aus der Agrarreserve bereit..
Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, deren Kulturen oder Produktionsverfahren substantiell beschädigt wurden. Voraussetzung ist, dass die Frostschäden mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung betreffen. Die Schadensberechnung erfolgt auf Basis behördlich ermittelter regionaler Durchschnitts- oder Referenzwerte. Dabei gilt eine Mindestschadenshöhe von 7.500 Euro pro Unternehmen. Es werden maximal 40 Prozent des bereinigten Schadens erstattet.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 08.01.2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg möglich. Detailinformationen zum Antrag mit allen Vordrucken sind unter folgendem Link abrufbar:
foerderung.landwirtschaft-bw.de
Das Amt für Landwirtschaft wird mit Veranstaltungen Unterstützung zur Antragstellung anbieten. Die Termine werden auf der Homepage des Landwirtschaftsamts veröffentlicht. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, der kurzen Bearbeitungszeit und der anstehenden Feiertage wird es nicht möglich sein, Einzelberatungstermine anzubieten – Das Amt für Landwirtschaft bittet alle Antragsteller, sich frühzeitig mit den Anforderungen zur Antragstellung auseinanderzusetzen und die angebotenen Gruppenberatungstermine in den Adventswochen wahrzunehmen.