Amtsgericht bestätigt Sanierungsplan der Fenster Gegg GmbH

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[24.06.2015]
Haslach.
Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 17.06.2015 den Sanierungsplan der Haslacher Fensterbaufirma Fenster Gegg GmbH bestätigt. Die Gläubiger haben den vorgelegten Sanierungsplan ohne Gegenstimme angenommen. Damit wurde eine maßgebliche Hürde für den Fortbestand des Unternehmens genommen.

Die Fenster Gegg GmbH hatte am 26.08.2014 vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Wesentlicher Auslöser für die Situation war nach Angaben des Unternehmens der investitionsintensive Erwerb eines neuen CNC-Bearbeitungszentrums, das jedoch nach eigenen Angaben die zugesagte Leistung auch nach zweijähriger Entwicklungsphase nicht erbringen konnte.

Nachdem der Sanierungsplan von den Gläubigern und von Seiten des Gerichts bestätigt wurde, wird das Verfahren nach Unternehmensangaben voraussichtlich noch im Juli 2015 aufgehoben. Nach Angaben des Unternehmens ist die Firma Fenster Gegg GmbH damit insgesamt aus dem gerichtlichen Sanierungsverfahren entlassen und kann den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang weiterführen.

Um den Geschäftsbetrieb langfristig zu sichern, möchte das Unternehmen weitere interne Optimierungsmaßnahmen vornehmen und den Maschinenpark auf dem neusten technischen Stand halten. Nach eigenen Angaben konnten bereits elementare Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens binnen der vergangenen neun Monate umgesetzt werden. 

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