Aufnahme in ein Pflegeheim ?

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[13.07.2010]
Ein Unfall, eine schwere Krankheit – wie geht es nach dem Klinkaufenthalt weiter ? Kann der Patient noch zuhause betreut werden oder ist eine Betreuung im Pflegeheim der bessere Weg ? Und wer soll das alles bezahlen ? Viele Fragen stürmen auf die Betroffenen und Angehörigen ein, wenn von heute auf morgen ein Pflegefall eintritt oder die Versorgung des Angehörigen zu Hause an ihre Grenzen stößt.

 

Was muss in diesem Fall beachtet werden ?

Ob eine Heimaufnahme notwendig ist und Leistungen gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse auf Antrag des Betroffenen und ggf. nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK). Diese Entscheidung ist auch für das Amt für Soziales und Versorgung bindend.

Der Heimaufenthalt muss unabdingbar notwendig sein d.h. dass häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen bzw. nicht länger gewährleistet werden können.

Die Pflegekasse übernimmt bei stationärem Heimaufenthalt von den Gesamtkosten die pflegebedingten Aufwendungen wie folgt:

Pflegestufe 1   1023 € / Monat
Pflegestufe 2   1279 € / Monat
Pflegestufe 3   1510 € / Monat

Nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung verbleiben als Eigenanteil in der Pflegestufe 1 im Durchschnitt ca.1400.- €, in Pflegestufe 2  ca. 1700.-€ und in Pflegestufe 3 ca. 2000.- € pro Monat.

Wenn Einkommen, Vermögen, Unterhalt und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann beim Amt für Soziales und Versorgung „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Wenn sie in ein Pflegeheim umziehen wollen, erkundigen sie sich genau über den Tagessatz und welche Zusatzleistungen noch bezahlt werden müssen. Erkundigen sie sich auch über das Leistungsangebot, das Pflegekonzept, die räumliche und personelle Ausstattung und über Beratungs- und Begleitungsangebote.

Natürlich spielt bei der Hilfeplanung die Finanzierbarkeit der Hilfe immer eine große Rolle. Hier kann die IAV-Stelle  wertvolle Tipps und Hinweise geben. Auch ein Vergleich von ambulanten und teilstationären Hilfe – und Versorgungsangeboten zur stationären Pflege und Versorgung kann hilfreich für die Entscheidungsfindung sein.

Beratung und weitere Infos bei der Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für Pflege und Versorgung im Kinzigtal (IAV) / Demenzagentur O7832/ 99955-220

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