Brutale Attacke auf Flüchtling: Jugendliche kommen vor Gericht

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[19.06.2016]
Offenburg. Staatsanwaltschaft Offenburg erhebt Anklage gegen vier junge Männer zwischen 15 und 18 Jahren wegen gefährliche Körperverletzung zum Nachteil eines Flüchtlings.

Am 06.02.2016 war vor einer Flüchtlingsunterkunft in Ortenberg ein Mann von eine Gruppe Jugendlicher attackiert worden, als dieser nach mehreren Böllerwürfen nach dem Rechten schauen wollte.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen die drei Deutschen und einen Türken nun Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Offenburg erhoben. Den zur Tatzeit zwei 15-jährigen und zwei 17-jährigen wird vorgeworfen, den aus dem Irak stammende Mann mit Fäusten gegen den Kopf und gegen den Körper geschlagen und mit den beschuhten Füßen gegen seinen Oberkörper getreten zu haben, selbst als diese bereits am Boden gelegen sei. Zuvor habe einer der 17-jährigen dem Mann ein Messer mit 8cm Klingenlänge vorgehalten und Stichbewegungen angedeutet, um dem Mann zu drohen.

Der Geschädigte erlitt durch die Tat eine Thoraxprellung, ein Nasenbeinprellung und Schmerzen. Seit dem Angriff leidet er an Panikattacken un Schlafstörungen.

Einem der beiden 15-jährigen wird weiter zur Last gelegt, einen Polizeibeamten mit den Worten „Bastard“ und „Hurensohn“ beleidigt und eine polizeiliche Vernehmun heimlich mit dem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben. Angeklagt sind weitere vier junge Männer deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von15 bis 18 Jahren. Als weitere Delikte werden den insgesamt acht Jugendlichen und Heranwachsenden unter anderem einfache und gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Taten durch die acht Männer teils alleine, teils imgemeinsamen Zusammenwirken begangen worden sind.
Es handelt sich dabei um den Fußtritt eines 15-jährigen in den Rücken einer Frau; Schläge und Fußtritte zweier 15-jähriger gegen einen Mann, wobei dieser mit dem Fuß gegen den Hals und den Kopf getreten worden sei; ein anderes Mal sei derselbe Mann von einem 15-jährigen mit dem beschuhten Fuß in das Gesicht und den Rücken getreten worden; Entwendung eines Mofas durch zwei 15-jährige; Entwendung eines E-Bikes durch drei 15-jährige; Einbruch in eine Wohnung durch zwei 15-jährige, einen 16-jährigen und einen 18-jährigen durch Eintreten der Wohnungstür.

Aufgrund des Alters der Angeklagten wird die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

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