[07.10.2020]
Ortenau. Von Dienstag auf Mittwoch, 7. Oktober 2020, kam es im Ortenaukreis zu 43 Neu-Infektionen, damit steigt die Fallzahl der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten auf 1722.
Die an das Landesgesundheitsamt übermittelten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Neuried (2), Lahr (20), Ohlsbach (3), Offenburg (7), Rust, Mahlberg, Nordrach, Seelbach, Friesenheim, Steinach, Kippenheim, Kappelrodeck, Kappel- Grafenhausen, Achern und Rheinau.
Einige der Neu-Infektionen stehen im Zusammenhang mit einer Hochzeitsfeier, die Ende September in Lahr stattfand. Die genaue Zahl konnte noch nicht vollständig festgestellt werden, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes dauern an. Unter den positiv Getesteten befinden sich auch Kinder und Jugendliche, weitere Klassen im Raum Lahr müssen deshalb in Quarantäne. Die Stadtverwaltung Lahr hat die Maßnahmen bereits verfügt und alle Eltern und Kinder informiert.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Corona-Ausbruchsgeschehens rund um eine Hochzeit in Lahr weist das Landratsamt darauf hin, dass die 7-Tage-Inzidenz (neue Fälle in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner) für sich alleine genommen kein vollständiges Bild des Infektionsgeschehens ergibt. Insbesondere das Herunterbrechen neuer Fälle auf einzelne Städte und Gemeinden verunsichert die Menschen aufgrund irreführender Werte, die in keiner Weise die tatsächliche Gefahr einer starken Ausbreitung widerspiegeln.
So ergeben beispielsweise 25 positive Fälle im Rahmen einer einzelnen Veranstaltung bereits eine 7-Tage-Inzidenz von 250 in einer Gemeinde mit 10.000 Einwohnern. Zwei positive Fälle innerhalb sieben Tagen in einer Gemeinde mit 2.000 Einwohnern würde einen Wert von 100 ergeben. Solche Rechnungen machen weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn. Deswegen hat der Gesetzesgeber im Infektionsschutzgesetz auch ganz klar geregelt, dass die Inzidenz nur auf die gesamten Stadt- und Landkreise berechnet wird und daraus gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet werden.
Soweit die engen Kontaktpersonen der erkrankten Personen den Behörden bekannt sind, führt zudem ein auf Städte und Gemeinden heruntergebrochener Wert keinesfalls zur Erforderlichkeit von beschränkenden Maßnahmen oder Empfehlungen in diesen Orten. Vielmehr prüfen die örtlichen Behörden die Situation in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt fortlaufend und nehmen dabei auch andere Kriterien, wie u.a. die Anzahl der Testungen, die Rate der positiven Testungen und die Art des Ausbruchsgeschehens in den Blick.
Insbesondere die Art des Ausbruchsgeschehens ist entscheidend für die Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen oder Empfehlungen zu ergreifen sind. Ein diffuses Ausbreitungsgeschehen liegt vor, wenn mehrere voneinander unabhängige Infektionsfälle in einer Region auftreten. In diesen Fällen kann das Gesundheitsamt deren Ursache nicht immer lückenlos aufklären. Dies war beispielsweise Ende September im Kinzigtal zeitweise der Fall und wurde durch die Empfehlungen der betroffenen Städte und Gemeinden mit großem Erfolg unter Kontrolle gebracht.
Um bei lokalen Ausbrüchen den Überblick über Infektionsketten und Kontaktpersonen zu behalten, müssen Landkreise mit mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen. Für den Ortenaukreis beträgt die entscheidende Höchstzahl bei rund 430 000 Einwohnern 215 positive Labornachweise innerhalb der letzten sieben Tage. Am 7. Oktober beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 132 gemeldeten Neuinfektionen „30,8“ pro 100.000 Einwohner.
Die genaue Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es ab sofort immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen