Das liebe Federvieh muss hinter Gitter

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[20.10.2005]
Baden-Württemberg erlässt nun doch die landesweite Stallpflicht für Geflügel, der Schutz der Tierbestände vor Tierseuchen hat höchste Priorität. Der
Bund überträgt den Ländern die Verantwortung für geeignete Maßnahmen und so fackelte das Ministerium nicht lange und ordnete das Aufstallungsgebot für freilaufendes Geflügel an. Das heißt bei aller Vorsicht jedoch nicht, dass man auf leckeres Brathähnchen verzichten muss. Außerdem besteht für den Normalbürger auch keine Gefahr, sich mit der Vogelgrippe anzustecken. Panik ist hier also fehl am Platz.

Dieses Bild zeigt den Grippe-Virus, gegen den sich die Menschen derzeit bestmöglich durch eine Grippeschutzimpfung schützen können. Ein Impfstoff gegen die Vogelgrippe liegt derzeit noch nicht vor, betroffene Tiere müssen also getötet werden, um die Ausbreitung der Vogelgrippe unter den Federträgern zu vermeiden. Natürlich grassiert in einigen Ländern derzeit ein Vogelgrippe-Virus, mit dem sich auch die Zweibeiner infizieren können, das betrifft aber in der Regel Menschen, die sehr viel Kontakt zu erkrankten Tieren haben.



Als weitere vorbeugende Schutzmaßnahme gegen die Vogelgrippe wird es in Baden-Württemberg ein landesweites Aufstallungsgebot für freilaufendes Geflügel geben, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (19. Oktober) in Stuttgart. Eine entsprechende Verfügung habe er heute, nach der umfassenden Prüfung einer vom Bund verlangten Risikoeinschätzung von gefährdeten Gebieten, getroffen.

Durch die Bund-Länder Abstimmung am Dienstag sei eine neue Situation entstanden. Für die verlangte Risikobewertung und Gebietsabgrenzung sind vor allem folgende Faktoren zu Grunde zu legen: Nähe von Geflügelhaltungen zu Sammelplätzen von wildlebendem Wassergeflügel, hohe Dichte von Geflügelhaltungen, Gebiete mit hoher Wassergeflügelpopulation.

Minister Peter Hauk: „Bei Abwägung aller Risikofaktoren kommen wir nicht umhin, in Baden-Württemberg angesichts der zahlreichen, weitläufigen Flüsse und Seen, und der vielen Rastplätze für Zugvögel eine landesweite Verpflichtung zur Aufstallung für freilaufendes Geflügel vorzuschreiben.“

Die Anordnung wird morgen den Unteren Verwaltungsbehörden zugestellt und tritt in Kraft, nachdem sie öffentlich bekannt gegeben wurde. Sie ist befristet bis zum 15. Dezember 2005. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen auch gesicherte Ergebnisse aus dem landesweiten Monitoring bei Geflügel und Wildvögeln vor. Außerdem ist der Vogelzug bis dahin abgeschlossen. Dann könne entschieden werden, ob das Aufstallungsgebot weiterhin notwendig ist.

Minister Hauk warnte erneut vor Hysterie: „Die Aufstallungsanordnung ist eine risikoorientierte Maßnahme zur Verhinderung des Ausbruchs einer Tierseuche.“ Eine Gefahr für den Menschen bestehe nicht. Ebenso könne auch weiterhin Geflügel aus Baden-Württemberg mit Genuss verzehrt werden.

Text: Landesportal Baden-Württemberg
Bild: www.grippeinfo.de

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