[05.3.2007]
Seit 1. März gilt die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge – kurz: Plakettenverordnung. Nach Information des ADAC ändert sich für die Mehrheit der deutschen Autofahrer zunächst gar nichts. Die ersten Städte, die die Verordnung umsetzen wollen, sind in Baden-Württemberg Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld.
Dort sollen am 1. Juli 2007 Umweltzonen und damit Fahrverbote eingerichtet werden. Andere Kommunen, die ursprünglich ebenfalls in diesem Jahr ernst machen wollten, haben ihre Pläne fürs Erste auf das Jahr 2008 vertagt. Der Kauf von Plaketten, die zum Fahren in Umweltzonen berechtigen, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Anlass für die Verschiebung ist unter anderem die Aufnahme der rund 4,6 Millionen Pkw mit geregeltem Katalysator nach US-Norm in die Liste derjenigen Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten sollen und von Fahrverboten betroffen wären.
„Hier werden Autos ausgesperrt, die erwiesenermaßen genauso sauber sind wie Pkw mit Ottomotor, die in Euro 1 eingruppiert werden und eine grüne Plakette bekommen“, so Dr. Erhard Oehm, ADAC-Vizepräsident für Verkehr. „Ich fordere Bundesumweltminister Gabriel auf, diese Verordnung gründlich nachzubessern“, so Oehm.
Auch für Umweltzonen-Anwohner, die im Besitz eines betroffenen Autos sind und nicht nachrüsten können, muss nach Ansicht des ADAC eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.
Umweltzonen können nicht in nennenswertem Umfang die Feinstaubkonzentration verringern. Pkw tragen nur zu neun Prozent zur Belastung bei, Fahrverbote sind deshalb unangemessen und nicht verhältnismäßig. Zudem stellen sie einen massiven Eingriff in die Mobilität der Menschen dar.
Ob ein Auto von Fahrverboten betroffen ist, können Halter einfach unter www.adac.de/plaketten herausfinden. Über die Eingabe der Schadstoffschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren lässt sich schnell die Zugehörigkeit zur jeweiligen Schadstoffgruppe ermitteln. Diese entscheidet über die Vergabe der Plaketten und damit über die Fahrerlaubnis.
Text: ADAC