[21.07.2023]
Ortenau. „Botox darf nur von Ärzten oder Ärztinnen gespritzt werden“, informiert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.Wer in welchem Umfang eine Behandlung an Menschen durchführen darf, regelt dabei der Begriff der „Ausübung der Heilkunde“. Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Dieses Gesetz dient dem wichtigen Schutz der Personen, die Eingriffe und Behandlungen an sich durchführen lassen.
„Auch kosmetische Behandlungen können zu einem körperlichen Schaden führen, teilweise mit langdauernden Schmerzen und Entstellungen. Deshalb ist auch hierfür eine entsprechende Ausbildung notwendig“, erklärt Bressau. Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde zu unterbinden, ist Aufgabe des Gesundheitsamts. „Nach Ansicht der Justiz und bereits ergangener Gerichtsurteile, fallen nicht nur klassische Heilbehandlungen darunter, sondern auch Maßnahmen, die am gesunden Menschen zur Verbesserung des Aussehens durchgeführt werden, also rein kosmetischen Zwecken dienen“, so Bressau. „Demnach darf eine Kosmetikerin keine Filler spritzen und keine Behandlungen mit Eigenbluttherapie durchführen. Diese Verfahren bergen die Gefahr, dass es zu Komplikationen kommt, zusätzlich sind die Hygieneanforderungen bei solchen Eingriffen hoch“, weiß die Medizinerin. „Selbst Ärzte und natürlich auch Heilpraktiker benötigen Zusatzqualifikationen, bevor sie Filler unter die Haut spritzen dürfen. Wer ohne entsprechende Ausbildung trotzdem tätig wird, macht sich strafbar und kann dafür mit Freiheitsentzug bestraft werden“, so Bressau.
Was viele auch nicht wissen: Kosmetische Laserbehandlungen, wie die Entfernung von Tattoos oder bei Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen sowie Lipolyseverfahren, die das Fettgewebe reduzieren sollen, dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Auch beim „Microneedling“, einer Methode der Hautverjüngung mit hauchdünnen Nadeln, werde zwischen kosmetischen und medizinischen Anwendungen unterschieden. „Medizinische Behandlungen beginnen ab einer Nadellänge von 0,25 Millimetern“, so Bressau. „Eingriffe, die unter die Haut gehen, sind in der Regel Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten. Deswegen raten wir allen Interessierten, sich vor einer Behandlung gut über die Qualifikationen des Anbieters zu informieren, auch ein Blick in die Räumlichkeiten kann hilfreich sein. Und Finger weg von Anbietern, die auf Social-Media Eingriffe in Hotelzimmern anbieten, das ist unseriös und kann schlimme Folgen haben“, warnt Bressau.