(v.r.n.l.): Landrat Frank Scherer, Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bundestagsabgeordneter Martin Gassner-Herz und Nordrachs Bürgermeister Carsten Erhardt Foto: Gemeinde Nordrach

[12.04.2023]
Nordrach. Ein kleiner Funken Hoffnung glimmt in Sachen Breitbandförderung im Ortenaukreis auf. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Michael Theurer, sagte Landrat Frank Scherer bei einem Vor-Ort-Termin in Nordrach zu, dass für die neu aufgestellte Breitbandförderung des Bundes sowohl Möglichkeiten für die Leerrohrmitverlegung geprüft werden als auch Wege gesucht werden, wie ein Zeitverzug für Förderanträge in dem von der Ortenau ausgeprägten hybriden Ausbaumodell vermieden werden könnte.

Landrat Frank Scherer hatte sich wegen des im Oktober ohne Ankündigung verhängten Breitband-Förderstopps des Bundes sowie der Neuaufstellung der Breitbandförderung ab 2023 und den damit verbundenen „katastrophalen Folgen und deutlichen Verschlechterungen für die Ortenau“ wiederholt und vehement an Abgeordnete und den Parlamentarischen Staatssekretär des zuständigen Bundesministeriums gewandt. Nun kam Theurer zu einem persönlichen Austausch in die Ortenau.

Das neue Breitbandförderprogramm des Bundes, das zu Beginn dieser Woche in Kraft getreten ist, führt dazu, dass die Markterkundungsverfahren deutschlandweit nochmals vollständig neu durchgeführt werden müssen. „Im Ortenaukreis setzen wir mit unserer Breitband Ortenau GmbH & Co. KG auf ein etabliertes hybrides Ausbaumodell. Damit können geförderter und eigenwirtschaftlicher Ausbau effizient miteinander kombiniert werden – also genau das, was der Fördermittelgeber mit seiner neuen Förderkulisse eigentlich erreichen möchte. Wir antizipieren bereits den Gedanken der Priorisierung der Fördermittel. Wir kennen den Markt und Bereiche, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgenommen wird und lenken Fördermittel daher schon jetzt nicht dorthin, wo bereits eine gute Versorgung gegeben ist“, stellt Scherer klar. Dennoch seien gemäß des neuen Förderkatalogs nochmals Markterkundungen erforderlich, obwohl man die Partner im hybriden Ausbau längst kenne.

Mit den neuen Kriterien, wie der Ausbau des Glasfasernetzes in unwirtschaftlichen Regionen gefördert werde, haben 2023 voraussichtlich nur 13 Kommunen in der Ortenau die Chance, eine Förderung zu erhalten, bei 21 Kommunen sei der Zeitpunkt der Förderung ungewiss. Auch könnten bereits jetzt geplante Mitverlegungen von Leerrohren für den geförderten Bereich beim Ausbau des eigenwirtschaftlichen Bereichs nicht erfolgen, weil nicht sichergestellt werden könne, dass der Förderantrag zeitnah bewilligt werde. So wäre eine Mitverlegung der kommunalen Leerrohre vor Erhalt eines Förderbescheids förderschädlich, würde also nicht bezuschusst werden, auch wenn die Straße bereits für den Breitbandausbau durch einen der eigenwirtschaftlichen Partner geöffnet wäre. „In der Konsequenz müssen Straßen mehrfach aufgerissen werden, das können wir den Ortenauerinnen und Ortenauern nicht mehr vermitteln“, so Scherer weiter.

Aufgrund der neuen Bedingungen wird das ursprüngliche Ziel, bis 2025 jeden Haushalt, jede Bildungseinrichtung und jedes Unternehmen mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen, voraussichtlich um zwei Jahre auf 2027 nach hinten verschoben. Auch das Vorhaben, bis 2026 rund 70 Prozent aller Gebäude unabhängig von ihrer bisherigen Versorgung mit Glasfaser auszustatten, wird vermutlich erst 2027 erreicht. „Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region ist das ein wirklicher Rückschlag, das ist fatal und ärgert mich maßlos. Nach den Rückschlägen und Verunsicherungen der letzten Monate ist die Überprüfung unserer Forderungen zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer“, so Scherer.

Josef Glöckl-Frohnholzer, Geschäftsführer der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG, die für die Gesamtkoordination des Glasfaserausbaus in 47 von 51 Kommunen des Ortenaukreises verantwortlich zeichnet, sagte: „Wir haben in den vergangenen Jahren mit aufwändigen Abstimmungen alles auf den Weg gebracht und hoffen nun, dass durch die angekündigte Überprüfung bei der vorgezogenen Leerrohrverlegung zumindest eine kleine Verbesserung für die Städte und Gemeinden eintritt, auch wenn wir gerne noch schneller vorangehen würden.“

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