[06.4.2005]
Offenburg. Eine größere Menge Baustellenaushub ist am Montag, 4. April 2005, im sogenannten Fassungsbereich, der besonders geschützten Zone I des Offenburger Wasserschutzgebietes (WSG) abgelagert worden. Bei dem Material handelt es sich um rund 400 Kubikmeter Erdreich, dass mit bitumenhaltigen Straßenaufbruch, Betonresten und Bauschutt durchsetzt ist.
Nach dem entsprechenden Hinweis einer Bürgerin hat das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, unverzüglich die weitere Ablagerung untersagt. Den Betreiber der Wasserversorgung hat das Landratsamt zur sofortigen Entfernung des gesamten Aushubs aufgefordert. Bereits am Montag Nachmittag begannen diese Arbeiten, die kurzfristig abgeschlossen sein werden. Die Wiesenfläche, von der die Ablagerung entfernt wird, ist mit zugelassenem Mutterboden wieder herzustellen und einzusäen.
In der Zone I eines WSG sind Ablagerungen jeglicher Art verboten. Der Wirtschaftskontrolldienst wurde eingeschaltet und hat Bodenproben entnommen. Nach Abschluss der Arbeiten wird aus dem nahegelegenen Brunnen eine Wasserprobe entnommen und auf chemische Parameter untersucht.
Text: Landratsamt Ortenaukreis