Am 26. Juni, wurde dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises eine Masernerkrankung gemeldet. „Die erkrankte Person hat sich zur Abklärung ihrer Krankheitssymptome auch in der Notaufnahme des Ortenau Klinikums in Offenburg aufgehalten“, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes. Derzeit laufen die Ermittlungen nach der Infektionsquelle und möglichen Kontaktpersonen auf Hochtouren.

Zu besonderer Vorsicht rät das Gesundheitsamt Personen, die sich am 20. Juni zwischen 2 und 6 Uhr in der Notaufnahme des Ortenau Klinikums am Ebertplatz in Offenburg aufgehalten haben. Gefährdet sind vor allem Besucher ohne ausreichenden Impfschutz. Symptome wie Fieber, Husten und Bindehautentzündung können auf eine Masernerkrankung hindeuten und sollten ernst genommen werden. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte die Hausarztpraxis vorab telefonisch informiert werden, damit vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können.

„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Erkrankung ist häufig begleitet von Komplikationen. Am häufigsten treten gemeinsam mit Masern Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfall sowie in etwa 0,1 Prozent der Fälle, die besonders gefürchtete Komplikation, die akute sogenannte postinfektiöse Gehirnentzündung auf. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankte Menschen“, erläutert Beate Rauscher, Ärztin am Gesundheitsamt Ortenaukreis.

Um die Verbreitung der Masern in Deutschland zu stoppen, ist eine Impfquote von über 95 Prozent notwendig. Das Masernschutzgesetz von 2020 verpflichtet Eltern und Mitarbeiter von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, ihren Impfschutz nachzuweisen. „Trotz des Masernschutzgesetztes stellen wir immer wieder Lücken bei den Impfungen fest. Das Gesundheitsamt rät daher dringend, den Impfpass zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO nachzuholen“, betont Bressau.

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