Mittelschicht schrumpft auch im Kinzigtal

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Bündnis90 Die Grünen OV Haslach luden zu Informationsabend  ein – Grundeinkommen vorgestellt –

[16.10.2008]
Haslach (sl). Thomas Poreski baden-württembergischer Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Soziales B90/Die Grünen und Vorsitzender der AG Grundeinkommen der grünen Bundeskommission zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme, referierte im Bürgerhaus über Armut  und Reichtum. Poreski stellte das Grundeinkommen als zukunftsorientiertes Sozialstaatskonzept vor, das Chancen, Verteilungs- und Zugangsgerechtigkeit  in einen vernetzten Zusammenhang stellt.

 

 
Thomas Poreski

 

Adressaten sind nicht nur Erwerbslose, sondern ebenso Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen, kleine Selbstständige, Haushalte mit Kindern, Menschen in Ausbildung, Studierende und Personen mit unstetigen  und brüchigen Erwerbsverläufen. Ergebnis der Armuts-und Reichtumsforschung haben ergeben, dass es mehr erwerbstätige Arme als arbeitslose Arme gibt. Die Armut bei den Arbeitslosen ist aber massiv von 31,1% auf 53,3% gestiegen. Die Hälfte der Bevölkerung hat gerade mal 5% des Markteinkommens erzielt. Seit 2001 hat die Ungleichheit noch viel stärker zugenommen, so der Referent. Im Gegenzug besitzen 10% der Reichsten 58% des Vermögens. Constanze Blank (Caritas) bestätigte, dass die Armut auch im Kinzigtal keinen Halt macht. Man denke nur z.B. an Alleinerziehende oder Menschen mit geringem Einkommen. Jetzt ging die Schule wieder los, da werden oft je Kind in der ersten Woche 60-80 Euro für Bücher und Materialien, Turnschuhe, Schulranzen usw. fällig. Und wenn man schon sehr wenig Geld zur Verfügung hat, ist es natürlich auch schwer sich eine Rücklage zu schaffen. Auch die  Bereiche Gesundheit, Wohn-Nebenkosten und die  Ernährung sind betroffen. Immer wieder Gründe, warum Menschen in die Schuldnerberatung kommen, so   Blank. Ehemaliger Vorsitzender Gotthard Vetter überreichte Poreski Brot und Wein und bedankte sich bei den wenigen Besuchern, die gekommen sind.

Text und Foto: Silvia Lehmann

 

 

Häufig gestellte Fragen zum grünen Grundeinkommen

Thomas Poreski im Gespräch mit Silvia Lehmann von Kinzigtal.de   

 

Dennoch: Reicht nicht eine Hartz IV-Reparatur als erster Schritt?

Nein, denn selbst wenn wir dringende Verbesserungen – höhere armutsfeste Transfers, Individualisierung der Leistungen statt Abhängigkeit vom Partnereinkommen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten – nur teilweise umsetzen, wird das System bereits gesprengt. Das liegt daran, dass die Einkommen im unteren Bereich sehr eng gestaffelt sind und bereits bei geringen Verbesserungen Millionen Menschen zusätzlich anspruchsberechtigt wären. Mit der Umsetzung der Forderungen nach einem verbesserten bedarfsgeprüften System würden aber nur die unteren Einkommen in Richtung untere Mitte verschoben und es würden – über höhere Steuerfreibeträge – obere Einkommen entlastet. Die breite Mitte der Gesellschaft ginge dabei leer aus!

„Expertenecke“ In Baden-Württemberg liegt der Median für das Nettoeinkommen eines 4-Personen-Haushalts bei 2118 Euro. Das heißt, 50% aller Haushalte haben ein höheres, 50% ein niedrigeres Nettoeinkommen. Der heutige Hartz IV-Anspruch liegt bei gut 1650 Euro. Dieser müsste bei einem armutsfesten Hartz IV um mindestens 20 Prozent steigen. Damit wären wir schon bei rund 2.000 Euro, bei einer – zumindest teilweisen – Individualisierung der Ansprüche noch deutlich darüber. Damit wäre ein Hartz IV-Haushalt bereits mit einem geringen Zusatzverdienst besser gestellt als ein heutiger Normalverdienerhaushalt ohne Hartz IV. Gleichzeitig hätten viel mehr Menschen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II, bei einer 70%igen Verdienstanrechnung bis zu einem Haushaltsnetto von 2600 Euro.

Das heißt im Klartext: Bereits bei einem geringfügigen „Drehen“ an Hartz IV hätten weit mehr als die Hälfte aller baden-württembergischen 4-Personen-Haushalte Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II!

 

Viele Menschen erkennen vor diesem Hintergrund: Das Grüne Grundeinkommen – mit einem nicht bedarfsgeprüften Sockel für alle und mit individuellen Zusatzleistungen für vergleichsweise wenige – ist die schlauere Art, eine soziale Sicherung zu organisieren.

Sollen Bedürftige und nicht Bedürftige gleichermaßen „alimentiert“ werden?

Das wäre in der Tat unsinnig. Deshalb ist das Grüne Grundeinkommen mit der Einkommensteuer verknüpft und wird mit ihr verrechnet: Wer wenig verdient, hat durch das grüne Grundeinkommen netto mehr als heute. Mittlere Einkommen profitieren, wenn Kinder im Haushalt leben. Große Einkommen werden in einem vertretbaren Umfang höher belastet als heute. Durch diese Verknüpfung ist es egal, dass auch die immer wieder gern zitierte „Zahnarztgattin“ ein Grundeinkommen bekommt. Denn in der Summe haben sie und ihr Gatte eine höhere Steuerlast als heute. Das grüne Grundeinkommen ist also ein Instrument,  um mit weniger Bürokratie mehr Verteilungsgerechtigkeit als heute zu organisieren.

“Expertenecke“  Hinter der Frage nach der „Alimentierung“ steckt aber auch häufig ein anderer Irrtum: In einer Marktgesellschaft muss der Staat wirksame Rahmenbedingungen setzen, um zu verhindern, dass die Einkommens- und Vermögensschere immer weiter auseinanderklafft.  Als Regulierungsinstrumente stehen vor allem Steuern und Abgaben zur Verfügung. Momentan gelingt das nur sehr unzureichend. Ganz unwirksam sind Transfers, also „Alimentationen“, aber auch heute schon nicht: Nach dem 2. Armut- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hätte 2003 die Armutsquote in Deutschland ohne Transfers 44 Prozent betragen. Mit Transfers lag sie bei nur noch 13 Prozent, allerdings mit stark steigender Tendenz.

Was ist mit dem Lohnabstandsgebot?

 

Wie wird das Grüne Grundeinkommens finanziert?

Ein Teil der Finanzierung ergibt sich durch das Ersetzen steuerfinanzierter Transfers wie Kindergeld (32 Mrd.), der größte Teil des Elterngeldes, Kinderzuschlag (3 Mrd.), BAföG (1,5 Mrd.),  Geldleistungen in Hartz IV (über 30 Mrd.) und deren Bedarfsprüfung (3,5 Mrd.). Zur Finanzierung des verbleibenden Volumens wollen wir einen Mix aus einer reformierten Einkommens- und Vermögensbesteuerung (progressiver Steuertarif, Spitzensteuerbelastung 45 Prozent) und ökologischen Verbrauchssteuern. Wie dieser Mix aussieht, ist nicht existenziell für das Grundeinkommen. Bestandteil ist auf jeden Fall die Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform mit einer Abschaffung von Ausnahmen bei der bisherigen ökologischen Besteuerung. Darüber hinaus wollen wir an der erfolgreichen Einführung ökologischer Steuern unter der rot-grünen Regierung anknüpfen und ein Energiegeld einführen. Dieser Vorschlag grüner UmweltpolitikerInnen, bei dem eine Energie- und Ressourcenbesteuerung unerwünschten Verbrauch verteuert und die eingenommenen Gelder als „Öko-Bonus“ wieder an die Bevölkerung zurück gibt, ist ein zusätzlicher (!) Bestandteil unseres Konzepts eines grünen Sozialstaats.

„Expertenecke“ Zur Veranschaulichung wird hier mit einer Einfachsteuer von 35 Prozent gerechnet. Bei der komplexeren Finanzierung, wie wir sie tatsächlich anstreben, werden die Effekte jeweils noch besser. Aber bereits mit dem vereinfachten Modell werden sowohl die bisherigen Einnahmen, als auch das zusätzliche Volumen des Grundeinkommens abgedeckt.

Im Detail: Heute ist die Steuerbelastung im unteren und mittleren Einkommensbereich sehr hoch, im oberen dagegen zum Teil bei nur 20 Prozent. Der reale Durchschnittssteuersatz auf alle Einkommen (Arbeitnehmer-Bruttolöhne und Gehälter, einmalige Zahlungen, Selbstständige, Nebentätigkeiten, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in Summe 1164 Milliarden) liegt heute bei unter 16 Prozent – daraus ergeben sich die Staatseinnahmen aus der Einkommenssteuer von 185 Milliarden Euro (Sozioökonomisches Panel, Stand 2005). Mit dem Grundeinkommen liegt der vorgegebene Steuersatz bei einem Durchschnitt von 35 Prozent. Der reale Steuersatz bewegt sich zwischen einem kräftigen Minus – also dem vollen Grundeinkommen – und 45 Prozent. Es fließt aber weiterhin nur das bisherige Volumen (185 Milliarden) in den Staatshaushalt. Deshalb verändert sich die reale durchschnittliche Steuerbelastung in der Gesamtbevölkerung gegenüber dem heutigen Zustand  nicht. 

Das Finanzvolumen des Grundeinkommens steht nicht für „Mehrkosten“, sondern steht für die Differenz zwischen den realen und den theoretischen Steuerbelastungen. Eine solche Differenz gibt es mit dem jetzigen System ebenfalls, denn die nominalen Steuersätze schwanken zwischen 15 und 42 Prozent, während im Ergebnis der durchschnittliche Steuersatz bei knapp 16 Prozent liegt. Das nicht in den Steuertopf fließende Volumen hat wie beim Grundeinkommen eine Verteilungswirkung, etwa der steuerliche Grundfreibetrag (geschätztes Volumen allein über 80 Milliarden).

 

Während bei einer bedarfsorientierten Grundsicherung Zusatzkosten entstehen, die mit Ausgabenkürzungen an anderer Stelle bezahlt werden müssen, ist das Grüne Grundeinkommen gegenfinanziert, ohne den bisherigen Haushalt zu belasten.

Ganz überwiegend werden im heutigen System große Einkommen begünstigt, mit einer Vielzahl von  Sonderregelungen wie dem Ehegattensplitting oder dem Kinderfreibetrag. Dieser Freibetrag führt dazu, dass Kinder von Spitzenverdienern mit monatlich 255 Euro subventioniert werden, während für Kinder von Normalverdienern nur ein  Kindergeld von 154 Euro bezahlt wird. Dieses große Kuddelmuddel, das die Spaltung in Arm und Reich weiter verschärft, wird durch das Grundeinkommen korrigiert. Die Berechnungen beruhen auf der Steuerbasis von 2005. Diese Basis ist inzwischen deutlich größer geworden.

 

Wie verändert sich die individuelle Steuerlast?

Das Grundeinkommen wird mit der Steuerlast verrechnet, d.h. der Grundeinkommensbetrag wird von der Einkommensteuerschuld abgerechnet.  Wegen der gegenseitigen Verrechnung sprechen wir auch von der ‚negativen Einkommenssteuer’.

„Expertenecke“ Pro Erwachsenem liegt – bei dem Rechenbeispiel Einfachsteuer – die Schwelle, bis zu der ein Einkommen steuerfrei ist

– bei 1200 Euro monatlich pro Erwachsenem (Steuerfreibetrag jährlich von 14.400 Euro)

– bei 857 Euro monatlich pro unter 18jährigem Haushaltsmitglied (Freibetrag 10.284 Euro).

D.h. ein Alleinerziehendenhaushalt mit 2 Kindern zahlt ab 2914 Euro brutto Einkommensteuer, ein klassischer 4-Personenhaushalt ab 4114 Euro.

 

Bei einem Mittelschichthaushalt mit 6000 Euro Monatsbrutto sieht das je nach Haushaltskonstellation so aus: Es fallen immer 2100 Euro Steuern an, von denen das Grundeinkommen abgezogen wird. Abzüglich Sozialversicherung (bei 20% wären dies 1200 Euro) errechnet sich am Schluss das tatsächliche Nettoeinkommen. Konkret in Beispielen:

Führt das Grundeinkommen zu besserer gesellschaftlicher Teilhabe?
   
Ja!
Das materielle Minimum wird für die große Mehrheit der bisher Armen ohne Antrag gewährleistet. Bei ihnen und bei denen, die einen Antrag auf ergänzende Leistungen (Hilfe in besonderen Lebenslagen und Wohngeld) stellen, wird das bisherige Niveau angehoben. Die materielle Absicherung verhindert für viele die Armut, sie fallen nicht erst in ein tiefes Loch. Das  gestärkte das Selbstvertrauen der Grundeinkommensbezieher/innen und verbessert die individuellen Durchsetzungschancen am Arbeitsmarkt und von Bildungsangeboten. Ohne Existenzangst kann sich Kreativität entfalten, die sich positiv auf die gesamte Gesellschaft auswirkt. Durch das Grundeinkommen kann sich das Fachpersonal in den Jobcentern voll auf die Beratung und Vermittlung, also auf die individuelle Förderung, konzentrieren.    

Gibt es beim Grundeinkommen genügend Anreize zu arbeiten? 
  
Beim ALG II („Hartz IV“) werden oberhalb eines Freibetrags von ca. 100 Euro weit über 80% der Einkünfte angerechnet. Bei dem vorgeschlagenen Grundeinkommen werden dagegen nur maximal 55 % (Steuer plus Sozialversicherungen) angerechnet. Das Grundeinkommen bewirkt somit zwar keinen formalen Arbeitszwang, aber einen erheblich gesteigerten Verdienstanreiz.

Leistung ohne Gegenleistung?
     
Auch das Konzept des Grünen Grundeinkommens erwartet eine Gegenleistung – wer etwas von der Gesellschaft erhält, soll auch etwas für sie tun. Die Frage ist aber: Unter welchen Umständen kommt mehr für die Gesellschaft zurück: Wenn ich als Staat den Versuch unternehme, Millionen von Menschen einer akribischen „Bedürftigkeitsprüfung“ zu unterziehen, zu sanktionieren ihnen fast jeden Zuverdienst wieder zu nehmen? Oder wenn ich das Lohnabstandsgebot wieder herstelle und durch attraktive Zuverdienstmöglichkeiten Anreize schaffe sowie die Barriere zwischen Transfereinkommen und Markteinkommen beseitige? Ökonomisch ist die Frage klar beantwortet: Nur eine Verdienstanrechnung von deutlich unter 70 Prozent wirkt als positiver Anreiz. Wer schlechtere Konditionen bietet, wird der Sanktionsspirale nicht entkommen.

Wie wirkt sich das Grundeinkommen auf die Löhne aus?

Dazu gibt es alle denkbaren Phantasien: Manche behaupten, die Löhne würden sinken, weil die Arbeitgeber den Transfer gleich mit einbeziehen würden. Andere behaupten, die Löhne würden steigen, weil niemand gezwungen sei zu arbeiten. Das grüne Grundeinkommensmodell zeigt dagegen, dass es darauf ankommt, wie man es macht. Wenn das Grundeinkommen nicht so niedrig ist, dass Menschen gezwungen sind, jederzeit jede Arbeit anzunehmen, dann steigt die Souveränität der Arbeitssuchenden. Dass sich jemand „auf der faulen Haut ausruht“ ist unwahrscheinlich, wenn der Transfer nicht zu üppig ist und wenn zudem die Zuverdienstkonditionen motivieren statt abzuschrecken.  Denn warum sollte jemand aufhören zu arbeiten, wenn er / sie künftig mit gleichem Aufwand wesentlich mehr Geld in der Tasche hat als bisher?

Unabhängig vom Grundeinkommen ist die Frage nach der Notwendigkeit eines Mindestlohns, die wir eindeutig mit JA beantworten.

Was ist mit denen, die heute schon aufgegeben haben?

Menschen, die sich in ihrer Perspektivlosigkeit eingerichtet haben, kann mit besseren Zuverdienstmöglichkeiten ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden. Doch das wird nicht reichen. Sie brauchen, unabhängig von jedem Transfermodell, eine aktive Arbeitsmarktpolitik – also individuelle Förderung, abgestufte Bildungsangebote und soziale Unterstützungsnetzwerke – aber ganz sicher keine zusätzliche Repression.

Umgekehrt: Ist der grüne Grundeinkommenssockel nicht zu niedrig?

Der von  420 Euro für Erwachsene und 300 Euro für Kinder – beides kann bedarfsbezogen aufgestockt werden – ist in der Tat das absolute Minimum bei einer Einführung. Doch bereits auf dieser Stufe verbessern sich die Freiheitsspielräume und die Souveränität der Menschen erheblich. Bei etwas ausgefeilteren progressiven Steuersätzen sind aber auch 500 bis 600 Euro für Erwachsene und 400 für Kinder nicht utopisch – und auf mittlere Sicht sicher wünschenswert.

Brauchen benachteiligte Menschen nicht Kontakt zu staatlichen Institutionen?

Sicher, das Grundeinkommen kann und soll die persönliche Beratung nicht ersetzen. Die die Infrastruktur für soziale – auch aufsuchende – Hilfen muss erhalten und in vielen Fällen ausgebaut werden. Ein Konstruktionsfehler heute ist allerdings die Koppelung von Hilfen an eine Behörde, die auch kontrolliert und sanktioniert. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: In Einzelfällen mögen Polizisten auch gute Sozialarbeiter sein. Aber strukturell besteht hier natürlich ein Rollenkonflikt zwischen einer parteilich-unterstützenden und einer sanktionierenden Funktion – durch Letztere fällt es schwer, das notwendige Vertrauen aufzubauen.  Deshalb sind beide Rollen in der Regel auch getrennt. Eine weitgehende Entlastung der Jobcenter von der sanktionierenden Funktion wird demnach auch das gegenseitige Vertrauen und den Vermittlungserfolg verbessern.

Wird der Anspruch auf Bildung und andere öffentliche Güter abgesichert?

 

Wird beim Grünen Grundeinkommen Bürokratie abgebaut?

Ja, durch das grüne Grundeinkommen wird ein Großteil der Sozialbürokratie verzichtbar. Private Einkommensteuererklärungen werden – je nach Variante – fast oder völlig überflüssig. Das Steuersystem wird mit nur einer Steuerklasse einfacher, transparenter und gerechter. Frei werdende Ressourcen können anderweitig genutzt werden, z.B. für verbesserte soziale Dienstleistungen oder Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung.

 

Ist das Grüne Grundeinkommen kinder- und familienfreundlich?
  
Ja, denn der Nettoeinkommenszuwachs ist in Konstellationen mit Kindern besonders stark. Die Kindergrundsicherung schützt insbesondere die verwundbarsten Lebensverhältnisse – die mit Kindern. Eltern können sich lebenslagenbezogene Teilzeit eher leisten. Aber zugleich lohnt sich die Erzielung von zusätzlichem Einkommen besonders, und zwar für beide.

Was ist mit älteren Menschen und MigrantInnen?

Über 65 Jährige profitieren vom Grundeinkommen von Anfang an. Das ist wichtig, weil so die verdeckte Altersarmut von heute 30 Prozent reduziert wird, die durch die bedarfsgeprüfte Grundsicherung für Ältere nicht erfasst wird. Mit der Einführung einer Bürgerversicherung auch für die Rente kann die Rentenversicherung nach dem Vorbild der Schweizer Rentenversicherung umgestellt werden: Mit einem armutsfesten Mindestsockel und einer gedeckelten Maximalrente.

MigrantInnen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Deutschland erhalten das Grundeinkommen uneingeschränkt. Der Anspruch könnte entweder gleitend erworben werden – etwa 10% pro Jahr – oder nach einer Mindestfrist von 5 Jahren. In jedem Fall bleibt für alle der Zugang zu bedürftigkeitsgeprüften Leistungen uneingeschränkt bestehen.

 

Wie wirkt sich das Grundeinkommen für Niedrigqualifizierte aus?
           
Sie haben einerseits ein starkes Interesse dazu zu verdienen, da das Grüne Grundeinkommen nicht komfortabel hoch ist. Sie haben mehr von dazuverdientem Einkommen, da die Anrechnung selbst erwirtschafteter Einkommen viel geringer ist als heute. Dadurch gewinnen sie aber auch an Souveränität: Sie müssen nicht jede Arbeit um jeden Preis annehmen.

Das Grüne Grundeinkommen ersetzt damit keinen Mindestlohn. Dieser bleibt unverändert notwendig. Seine Durchsetzbarkeit wird aber durch das grüne Grundeinkommen verbessert. Der Grund ist einfach: Arbeitnehmer/innen sind in einem Grundeinkommenssystem weniger erpressbar und können Ausbeutung risikoloser anzeigen. Dadurch wird die Position der Gewerkschaften gestärkt und nicht geschwächt, wie oft behauptet wird. Die Haltung der Gewerkschaften ist heute leider sehr ambivalent, da sie die eigene Schwäche nicht eingestehen wollen, die in vielen Bereichen nur zu offenkundig ist. Deshalb waren große Teile der Gewerkschaften auch lange gegen einen gesetzlichen Mindestlohn und haben nach „kollektivem Betteln“ Tarifverträge mit 3,50 Euro Stundenlohn abgeschlossen. Aber immer mehr – gerade auch grüne – GewerkschafterInnen sehen, dass ein Grundeinkommen eine entscheidende Grundlage dafür sein kann, dass individuelles oder kollektives Betteln überwunden werden kann und wieder auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird.

Was ist mit zivilgesellschaftlichem Engagement und „Work-Life-Balance“? 

Beides wird ermöglicht, kombiniert mit starkem Anreiz, Einkommen zu erwirtschaften. Dadurch werden keine Lebensweisen aufgezwungen, sondern individuelle Freiheitsspielräume erhöht.

Wie „grün“ sind andere Grundeinkommensmodelle?
  
Bei dem Modell des thüringischen CDU-Ministerpräsidenten Althaus bleiben die Verteilungs- und Chancengerechtigkeit auf der Strecke, auch deswegen, weil individuelle Sonderbedarfe nicht mehr ausreichend gedeckt werden. Ein vergleichsweise niedriges Grundeinkommen ohne Zusatzbedarfe soll mit einem Spitzensteuersatz von 25 Prozent finanziert werden. Fakt ist, dass dieser Steuersatz nicht ausreicht, ohne dass an anderer Stelle wie zum Beispiel bei der sozialen Infrastruktur gekürzt werden muss.
Beim neoliberalen Ansatz des Chefs des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts, Thomas Straubhaar, wird die soziale Infrastruktur zugunsten des Grundeinkommens geopfert. Das geht zu Lasten des unteren und mittleren Segments der Gesellschaft. Das ist mit grünen Vorstellungen nicht vereinbar. Der Ansatz des Drogeriemarktchefs Götz Werner, ein Grundeinkommen über nur über die  Mehrwertsteuer zu finanzieren, würde die Verteilungsgerechtigkeit nicht verbessern. Er wäre mit den dann anzusetzenden Mehrwertsteuersätzen von bis zu 100 Prozent entweder  unrealistisch oder nur mit jahrzehntelangen Übergängen zu erreichen. Zudem bleibt unklar, was mit der sozialen Infrastruktur passiert – so spricht er von einer rein freiwilligen Krankenversicherung. Beim Modell der Linksparteipolitikerin Katja Kipping wird dagegen mit so hohen Transfers operiert, dass die Spitzenbelastung der Einkommen auf rund 75 Prozent ansteigen müsste. Das wäre weder national, noch international realistisch. Die rigide Einkommensanrechnung wäre ein „gefühltes Hartz IV für alle“. Wir erkennen an, dass unterschiedliche Einkommen zu einer Marktgesellschaft gehören. Krasse soziale Spaltungen in Arm und Reich, wie wir sie zunehmend erleben, untergraben dagegen das Fundament einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Deswegen ist eine bessere Verteilungswirkung der Steuer- und Transferpolitik unabdingbar.

Ebenso gilt: Ein Ersatz aller Sozialsysteme, im Tausch gegen ein sehr hohes Grundeinkommen, ist nicht nur schwer zu finanzieren. Es ist auch nicht sinnvoll, da es immer Lebenslagen gibt, die eine besondere Zuwendung erfordern. Für uns Grüne hat die Marktwirtschaft Zukunft, wenn sie ökologisch und sozial ist. Dazu kann ein grünes Grundeinkommen einen wichtigen Beitrag leisten. Das Grüne Grundeinkommen unterscheidet sich von anderen Konzepten dadurch, dass es sowohl freiheitlich, als auch sozial motiviert ist.

 

Wie können die Risiken begrenzt werden? 
      
Durch den gleitenden Einstieg in das Grüne Grundeinkommen wird es möglich, den jeweils nächsten Schritt anhand praktischer Erfahrungen zu debattieren. Und jeder Schritt kann in finanzierbaren und politisch handhabbaren Etappen umgesetzt werden.

Fragen führte Silvia Lehmann von Kinzigtal.de

 

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