Schießen mit Signalwaffen nur auf eigenem Grundstück erlaubnisfrei

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[27.12.2004]
Wer zu Silvester und Neujahr Schreckschuss- und Signalwaffen zum Abschießen von Leucht- und Schnellkörpern auf öffentlichen Straßen und Plätzen verwenden will, benötigt dazu den so genannten "Kleinen Waffenschein". Auf diese Bestimmung des Waffengesetzes weist das Landratsamt Ortenaukreis anlässlich der bevorstehenden Silvester- und Neujahrstage hin.

Zwar ist der Erwerb und Besitz dieser Waffen ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei. Auch die Verwendung dieser Waffen zu Silvester und an Neujahr auf dem eigenen befriedeten Grundstück oder auf befriedeten Besitztümern anderer Miteigentümer mit deren Zustimmung bedarf keiner Erlaubnis.

Sobald diese Waffen jedoch außerhalb des eigenen Besitztums zum Abschießen von Schnell- und Leuchtkörpern verwendet werden sollen, ist eine Schießerlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Waffen auf dem Gehweg des Anwesens sowie auch auf allen anderen öffentlichen Flächen und Grundstücken zu Silvester und Neujahr verwendet werden.

Text: Landratsamt Ortenaukreis

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