[21.12.2019]
Ortenau. An vielen Orten wird das neue Jahr wird mit buntem Feuerwerk, Böllern und Raketen begrüßt. „Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind aber kein ungefährliches Spielzeug. Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln“, unterstreicht Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis.
„Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn Feuerwerkskörper nicht leichtfertig, sondern mit der notwendigen Sorgfalt abgebrannt werden“, so Morelle. Auch sollten Verbraucher nicht erst bei der Verwendung, sondern bereits beim Kauf angemessene Sorgfalt walten lassen.
„Grundsätzlich sind nur pyrotechnische Artikel zu verwenden, die mit der CE-Kennzeichnung sowie einer vierstelligen Kennziffer gekennzeichnet sind. Letztere steht für die Zulassung des Artikels durch eine verantwortliche benannte Stelle in der EU. Sie bestätigt, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589“, sagt die Expertin und weißt darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass auch nicht zertifizierte Artikel aus Fernost ihren Weg hinter die Ladentheke finden. „Finger weg von illegalem Feuerwerk, es kann zu schweren Verletzungen führen!“, mahnt Morelle.
„Ein gewissenhafter Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt schon an der Verkaufstheke. Wer Raketen und Böller der Kategorie 2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, bringt diese in Gefahr und handelt in höchstem Maße unverantwortlich. Pyrotechnische Gegenstände dürfen auch nur unter Aufsicht von sogenannten „bestellten verantwortlichen Personen“ abgegeben werden. Diese sind vom Unternehmer eigens für diese Aufgabe zu beauftragen“, betont Morelle und macht klar: „Wir nehmen den Einzelhandel in die Verantwortung und kontrollieren verstärkt den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Verkaufsstellen.“ Um es an Silvester nicht nur laut und bunt, sondern auch sicher „krachen“ zu lassen, sei auch die Aufmerksamkeit des Einzelnen gefragt.
Die Offenburger Behörde weißt deshalb auf wichtige Grundregeln im Umgang mit Feuerwerk hin:
•Hände weg von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen – nur Feuerwerkskörper verwenden, die eine CE-Kennzeichnung haben
•Blindgänger auf keinen Fall nochmals anzünden
•Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen
•Nicht an gekauften Feuerwerkskörpern herumbasteln
•Wer es um Mitternacht zu Silvester krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben: Alkohol und Feuerwerk können sonst zu einer explosiven Mischung werden.
•Gerade im Zusammenhang mit Standfeuerwerken und Feuerwerksbatterien kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen. Sie brennen auf Bodenhöhe ab und haben meistens eine vergleichsweise lange Brenndauer. Dadurch stellen sie eine große Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert abbrennen, weil sie beispielsweise umfallen. Deshalb bitte unbedingt die mitgelieferte Anleitung befolgen. Die ausgewählte Aufstellfläche muss eben, ausreichend groß und möglichst windgeschützt sein.
In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt.
Gezündet werden dürfen diese Feuerwerksartikel nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Außerdem sei es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt“, stellt Morelle klar. Auch die Rücksicht auf Tiere sollte selbstverständlich sein.
Darüber hinaus gibt der Kreisbrandmeister Bernhard Frei vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Ortenaukreis Tipps zum Brandschutz an Silvester: „Werden Sie zum Jahreswechsel selbst zum Brandschützer! Mit einigen wenigen Maßnahmen können Sie sich und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Bränden schützen. Überlegen Sie, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen können und entfernen Sie dort gelagerte brennbare Gegenstände. Beispielsweise gehören Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf Balkon oder Terrasse. Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht weiter gelagert werden. Fenster, Dachluken und Türen sollten Sie in der Silvesternacht geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Sollte es trotzdem zu einem Schadensereignis kommen sind die Feuerwehren des Landkreises über den Europaweiten Notruf 112 für Sie da“, so der Kreisbrandmeister.