Sonderschichten für 7.000 ALG II-Leistungsempfänger

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[3.1.2005]
Seit Ende Oktober 2004 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und des Ortenaukreises fieberhaft daran gearbeitet die bisherigen Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfefälle auf die ab 1. Januar 2005 neu eingeführte Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) umzustellen. Mit Überstunden und Samstagsarbeit haben es Arbeitsagentur und Landratsamt geschafft, allen Leistungsberechtigten, die rechtzeitig einen Antrag eingereicht haben, das Arbeitslosengeld II pünktlich zum 1. Januar 2005 zu überweisen.

Insgesamt wurden an die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger 6.863 Anträge ausgegeben. Davon erhalten 3.940 sog. Bedarfsgemeinschaften (Familiengemeinschaften) Arbeitslosengeld II. 561 Anträge wurden wegen Einkommensüberschreitungen und weitere 250 Anträge wegen anzurechnendem Vermögen abgelehnt. In 2.112 Fällen haben bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger auf Leistungen verzichtet, eine Arbeit aufgenommen oder einen Wohnungswechsel vorgenommen.

Die Überprüfung der bisherigen 3.276 Sozialhilfefälle hat ergeben, dass in 2.812 Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Die Zahl kann sich in den nächsten Tagen noch auf 3.100 erhöhen. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass zum 01. Januar 2005 rund 7.000 Bedarfsgemeinschaften die Grundsicherung für Arbeit erhalten werden.

Landrat Klaus Brodbeck und der Chef der Agentur für Arbeit Offenburg, Dr. Manfred Arendt, dankten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement. Es konnte sichergestellt werden, dass trotz der äußerst knappen Vorbereitungszeit alle Anspruchsberechtigten im Ortenaukreis pünktlich zum Jahresbeginn 2005 ihre Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten können.

Bekanntlich wird der Ortenaukreis ab 1. Januar 2005 die alleinige Trägerschaft für die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der "Option" übernehmen. Dazu hat er die "Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis" aufgebaut. Durch diese wird er künftig den Lebensunterhalt für erwerbslose Menschen, die kein Arbeitslosengeld (mehr) beziehen, sicherstellen und ihre Wiedereingliederung in Arbeit anstreben. Außerdem gewährleistet er den Lebensunterhalt der jeweiligen Familienangehörigen.

Dazu hat die Kommunale Arbeitsförderung des Ortenaukreises Dienststellen in Achern, Kehl, Lahr, Offenburg und Wolfach eingerichtet, die Leistungen bürgernah erbringen wird.

Text: Landratsamt Ortenaukreis / Bundesagentur für Arbeit Offenburg

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