Strafurteil wegen Belästigung im Fitnessstudio

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[26.02.2016]
Kinzigtal. Am 27.01.2016 hatte eine 18-jährige gegenüber der Polizei angegeben, kurz zuvor in einem Fitnessstudio in Lahr von einem jungen Mann belästigt worden zu sein. Nachdem die Staatsanwaltschaft Offenburg am 28.01.2016 Anklage erhoben hatte, wurde der Fall am gestrigen 24.02.2016 vor dem Amtsgericht Lahr verhandelt.

Festgestellt wurde, dass der 21-jährige türkische Staatsangehörige, welcher im Dezember 2015 asylsuchend nach Deutschland eingereist war, der Geschädigten in die Frauen-Umkleide nachgegangen war. Dort hatte er mehrfach versucht, sie zu küssen, anschließend an den Schultern an eine Wand gedrückt und kopulationsähnliche Bewegungen mit dem Unterleib durchgeführt. Beide waren dabei vollständig bekleidet.

Die 18-jährige konnte sich der Situation entziehen, nachdem sie den jungen Mann von sich gedrückt hatte.
Strafrichter Tim Richter verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung gem. § 240 StGB, verwarnte ihn und behielt sich die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen vor. Damit steht der Verwarnte für ein Jahr unter Bewährung.
Als Bewährungsauflage wurde er angewiesen, 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen.
Dem 21-jährigen war anzumerken, dass er durch das Strafverfahren erheblich beeindruckt war. Daher war keine härtere Sanktion geboten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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