Seit dem 31. Oktober 2024 ist der Besitz sogenannter Springmesser in Deutschland grundsätzlich untersagt. Gleichzeitig trat eine Amnestieregelung in Kraft, die es erlaubt, diese Messer bis zum 1. Oktober 2025 straffrei abzugeben.
„Springmesser – also Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck automatisch aus dem Griff herausspringt – dürfen seit Ende Oktober 2024 nicht mehr privat besessen oder getragen werden, unabhängig von der Klingenlänge. Nur in sehr eng begrenzten Fällen sind Ausnahmen erlaubt“, informiert Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts des Ortenaukreises.
Diese Ausnahmen gelten ausschließlich dann, wenn alle der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Seitlicher Klingenmechanismus: Die Klinge springt seitlich, nicht nach vorne aus dem Griff.
Maximale Klingenlänge: Die Klinge misst höchstens 8,5 cm.
Einseitiger Schliff: Die Klinge ist nur auf einer Seite geschärft.
Berechtigtes Interesse: Es besteht ein legitimer Grund zur Nutzung, etwa im beruflichen Kontext oder bei zwingend notwendiger einhändiger Bedienung.
„Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Springmesser ausnahmsweise weiterhin legal genutzt werden. In allen anderen Fällen sind Springmesser verboten“, stellt Kern klar. Zuwiderhandlungen gelten als Straftat. Wer seit dem 31. Oktober 2024 ein verbotenes Springmesser besitzt oder mitführt, riskiert Geld- oder Freiheitsstrafen.
Die eingeräumte Frist zur straffreien Abgabe läuft noch bis zum 1. Oktober 2025. Messer dürfen innerhalb dieses Zeitraums ohne rechtliche Konsequenzen abgegeben werden – vorausgesetzt, sie werden transportgerecht, also in einem verschlossenen Behältnis, zur Abgabestelle gebracht. Dies dient sowohl der gesetzlichen Konformität als auch der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Im Ortenaukreis können betroffene Messer bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Waffenbehörde abgegeben werden. In den Großen Kreisstädten Offenburg, Lahr, Kehl, Oberkirch und Achern übernehmen die Stadtverwaltungen die Entgegennahme. In allen übrigen Kommunen ist das Landratsamt Ortenaukreis zuständig (Waffenbehörde des Kreises, Tel. 0781 805 9000).
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung werden Springmesser weitgehend aus dem privaten Alltag verbannt. Der Ortenaukreis ruft alle Besitzer auf, von der Möglichkeit der straffreien Abgabe Gebrauch zu machen. „Wer sein Springmesser jetzt straffrei abgibt, vermeidet nicht nur mögliche Strafen, sondern trägt auch aktiv zur Erhöhung der Sicherheit in der Region bei“, betont Kern.