[06.5.2006]
Seit 1. Mai 2006 müssen Verkehrssünder mit härteren Strafen rechnen. Zahlreiche Bußgeldsätze wurden erhöht und die Fahrverbote ausgeweitet. Für das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes wurden die Rechtsfolgen deutlich verschärft:
Jetzt drohen bis zu 250 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot. Und wer seine Fahrzeugausrüstung, insbesondere die Bereifung nicht an die Witterungsverhältnisse anpasst, riskiert bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer neben einem Bußgeld auch einen „Strafpunkt“ in Flensburg.
Im aktuellen Bußgeldkatalog des ADAC sind sowohl diese Neuerungen als auch die erst im August 2006 in Kraft tretenden Regelungen zum Verhalten im Tunnel berücksichtigt. Der neue Ratgeber stellt in übersichtlicher Form die gängigsten Verkehrssünden dar, und zwar von A wie Abbiegefehler bis Z wie zulassungsrechtliche Verstöße. Tabellen und ein detailliertes Stichwortregister erleichtern den Durchblick.
Wolf-Dieter Beck, der Autor dieses ADAC-Ratgebers, kennt als jahrzehntelang leitender Mitarbeiter der Juristischen Zentrale des ADAC wie auch als praktizierender Rechtsanwalt die Probleme der Praxis wie kaum ein Anderer. Er erklärt – für jeden Laien verständlich – die neue Regelungenund bietet eine Orientierung im komplizierten Führerscheinrecht. So kann jeder Verkehrsteilnehmer mit Hilfe des ADAC-Bußgeldkataloges nicht nur rasch feststellen, welche Folgen ein Fehlverhalten im Straßenverkehr hat, sondern auch, welche Schritte zur „Schadensbegrenzung“ unternommen werden können.
Der aktuelle bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ist für 5,95 Euro ab Mitte Mai in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Buchhandel, im Internet unter www.adac.de/verlag sowie unter der telefonischen Bestellnummer 01805/10 11 12 (0,12 Euro/Min.) erhältlich.
Text und Bilder: ADAC