Die Wohngeldstelle des Landratsamts Ortenaukreis bleibt vom 14. bis 18. Oktober 2024 und vom 11. bis 15. November 2024 geschlossen. Während dieser Zeiträume sind die Mitarbeiter persönlich oder telefonisch nicht erreichbar. Grund für die Schließung ist der Bearbeitungsrückstand, der infolge der Wohngeldreform entstanden ist.
Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Von der erfolgten Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren hauptsächlich Familien, Alleinerziehende sowie Rentner mit geringem Einkommen. Der Kreis der Leistungsempfänger wurde erweitert und die Wohngeldleistungen wurden deutlich erhöht. Für die Wohngeldstellen war dies mit einer Verdoppelung der Antragszahlen verbunden. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage dauert es derzeit sechs bis neun Monate, bis über einen Antrag entschieden werden kann. Während der temporären Schließungen sollen Bearbeitungsrückstände abgearbeitet und damit die effektive Bearbeitungszeit wieder verkürzt werden.
In dringenden Angelegenheiten können sich betroffene Bürger an das Bürgerbüro für Soziales beim Landratsamt Ortenaukreis, Telefon 0781/805 6262, wenden.